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BVerwG, 17.01.1961 - IV B 282.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Anrechnung der rückwirkend eingetretenen Erhöhung einer Angestelltenrente auf die für diese zurückliegenden Monate gewährte Unterhaltshilfe - Uneingeschränktes Rückforderungsrecht des Ausgleichsfonds hinsichtlich überzahlter Unterhaltshilfe auch für auf ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 27.08.1959 - 8 KL 384/58
- BVerwG, 17.01.1961 - IV B 282.59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.01.1959 - IV C 390.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1961 - IV B 282.59
Welcher Freibetrag dabei zu gewähren ist, ergibt sich aus der diese Frage abschließenden Regelung des § 267 Abs. 2 LAG, und zwar für eine Rente aus der Angestelltenversicherung aus Abs. 2 Ziff. 6. Die Bestimmungen der §§ 270 Abs. 3, 288 Abs. 1 LAG gewähren dem Ausgleichsfonds grundsätzlich ein uneingeschränktes Rückforderungsrecht hinsichtlich überzahlter Unterhaltshilfe, wie der beschließende Senat bereits in demUrteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 - (ZLA 1959, 237) entschieden hat. - BVerwG, 23.03.1954 - III A 46.53
Anrechnung einer Rente auf den Unterhaltszuschuß - Auswirkungen nachträglich …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1961 - IV B 282.59
Daß diese zwingende Rechtsfolge auch für Leistungen gilt, die noch auf Grund des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 205) - SHG - gewährt worden sind, ergibt sich aus § 41 SHG, wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinemUrteil vom 23. März 1954 - BVerwG III A 46.53 - entschieden hat.